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GO-DIGITAL

Das Programm fördert Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen, die bei Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme fachlich beraten und begleiten – vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung.

 

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Kleine und mittelständische Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland

Was wird gefördert?

  • Digitale Markterschließung wie Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie, Aufbau einer Internetpräsenz, Einführung eines eigenen Online-Shops, Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen und nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops wie Warenbereitstellung, Zahlungsverfahren etc.
  • Digitale Geschäftsprozesse wie Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens, Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
  • IT-Sicherheit wie Risiko- und Sicherheitsanalyse bestehender oder neu geplanter betrieblicher Infrastruktur, Maßnahmen zur Initiierung und Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen

Voraussetzungen

  • weniger als 100 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz von höchstens 20 Millionen
 
FÖRDERSUMMEN
• max. Beratertagessatz: 1.100 €
• max. 30 Tage in 1/2 Jahr
ZUSCHUSS
• 50%
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DIGITAL JETZT – INVESTITIONSFÖRDERUNG FÜR KMU

Seit dem 7. September 2020 unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit bis zu 50.000 €, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Auch Ausgaben für Hardware, die über Leasing finanziert werden, sind förderfähig.

 

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen der deutschen Wirtschaft mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen.

Was wird gefördert?

  • Investitionen in digitale Technologien, wie z.B. Hardware und Software
  • Qualifizierung der Belegschaft für Umgang mit digitalen Technologien, Datenschutz und Entwicklung von IT-Sicherheit

Voraussetzungen

  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Beantwortung von Fragen in einem Förderantrag
  • Vorlegung eines Digitalisierungsplans
  • Dokumentation des aktuellen Stands der Digitalisierung und Nennung der angestrebten Ziele
  • Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben
  • Umsetzung innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung
  • Nachweisfähigkeit der Verwendung der Fördermittel
 
FÖRDERSUMMEN
• max. 50.000 €
• min. 17.000 € bei Investitionen in digitale Technologien
• min. 3.000 € bei Qualifikation der Belegschaft
ZUSCHUSS
• bis 50 Beschäftigte: bis zu 50%
• bis 250 Beschäftigte: bis zu 45%
• bis 499 Beschäftigte: bis zu 40%
• Strukturschwache Regionen erhalten zusätzliche 10%

ab 01.07.21 gibt es 10% weniger Förderung!

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DIGITALBONUS DER BUNDESLÄNDER

Auch die einzelnen Bundesländer fördern die Digitalisierung. Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der folgenden Auflistung. Die Webseiten der einzelnen Förderprogramme sind übrigens verlinkt.

 

BUNDESLAND

ZUSCHUSS

BIS

 
 Baden-Württemberg  Darlehen bis 100%, max. 100.000 €, Ausgabe min. 10.000 €  k.A.  Mehr Infos
 Bayern  bis zu 50%, max. 10.000 €, Ausgabe mind. 4.000 €  31.12.2020  Mehr Infos
 Berlin  kein Programmangebot  -   
 Brandenburg  50%, max. 500.000 €  k.A.  Mehr Infos
 Bremen  nur Beratungsförderung  k.A.  Mehr Infos
 Hamburg  Darlehen min. 25.000 €, Eigenmittel von 7,5% müssen verfügbar sein  k.A.  Mehr Infos
 Hessen  bis zu 50%, max. 10.000 €, Ausgabe min. 4.000 €  31.12.2023  Mehr Infos
 Mecklenburg-Vorpommern  bis zu 50%, zwischen 8.000 € und 20.000 €  31.12.2021  Mehr Infos
 Niedersachsen  30% (mittleres Unternehmen) oder bis zu 50% (kleines Unternehmen), max. 10.000 €  k.A.  Mehr Infos
 Nordrhein-Westfalen  bis 50% (mittleres Unternehmen) oder bis zu 80% (kleines Unternehmen), max. 15.000 €  31.12.2020  Mehr Infos
 Rheinland-Pfalz  bis 100%, Kreditrahmen: 25.000 € bis 2 Mio. €  k.A.  Mehr Infos
 Saarland  bis zu 20% (mittleres Unternehmen) oder bis zu 80% (kleines Unternehmen), max. 15.000 €  31.12.2022  Mehr Infos
 Sachsen  Zuschuss bis 50%, max. 50.000 €  31.12.2023  Mehr Infos
 Sachsen-Anhalt  bis 70%, max. 70.000 €, Ausgabe min. 3.000 €  31.06.2021  Mehr Infos
 Thüringen  bis 50%, max. 15.000 €, Ausgabe min. 5.000 €  31.12.2023  Mehr Infos